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In Abhängigkeit von der zu Beginn der Behandlung gestellten Diagnose werden die entsprechenden Kosten ermittelt. Eine Einheit kann bis zu 90 € kosten.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte bekommen die Osteopathie von Ihrer Krankenkasse bezuschusst. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse oder Ersatzkasse über die Abrechnungsmodalitäten und die Kostenübernahme.

 

Ein Überblick über die Bezuschussung der gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie hier: www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

 

Was zahlen private Krankenversicherungen?

Für privat Versicherte, privat Zusatzversicherte und Empfänger von Beihilfe erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).

Eine Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre private Krankenversicherung erfolgt sehr unterschiedlich und hängt von Ihrem Tarif ab. Es kann sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden. Am besten klären Sie vor Behandlungsbeginn die jeweilige Erstattung mit Ihrer privaten Krankenversicherung.

Bitte beachten Sie

Die Rechnungen sind von Ihnen selbst zu begleichen, unabhängig von einer vollständigen oder teilweisen Übernahme durch Ihre Krankenversicherung.

Was kostet eine Behandlung?

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